Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 144296 B
Firma: Eat the World GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Sonnenallee 262, 12057 Berlin
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HRB 144296 B: Eat the World GmbH, Berlin, Sonnenallee 262, 12057 Berlin. Rechtsv...
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HRB 144296 B: Eat the World GmbH, Berlin, Sonnenallee 262, 12057 Berlin. Prokura...
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HRB 144296 B: Eat the World GmbH, Berlin, Sonnenallee 262, 12057 Berlin. Firma: ...
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HRB 144296 B: eat-the-world GmbH, Berlin, Am Sudhaus 2, 12053 Berlin. Rechtsverh...
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HRB 144296 B: eat-the-world GmbH, Berlin, Am Sudhaus 2, 12053 Berlin. Nicht mehr...
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HRB 144296 B: eat-the-world GmbH, Berlin, Am Sudhaus 2, 12053 Berlin. Sitz / Zwe...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.09.2012 12:00:00
eat-the-world GmbH, Berlin, Urbanstraße 94, 10967 Berlin. Firma: eat-the-world GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Urbanstraße 94, 10967 Berlin Gegenstand: Die Durchführung von kulinarischen Stadtführungen, auch im Wege des Franchisings als Franchisegeber. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Buck, Katrin, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Freimuth, Elke, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 29.08.2012 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der eat-the-world oHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 46903 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 29.08.2012. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..