Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 144048 B
Firma: Pritzwalks GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Quitzowstraße 105, 10551 Berlin
Veränderungen
Pritzwalks GmbH, Berlin, Quitzowstraße 105, 10551 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.08.2012 12:00:00
Pritzwalks GmbH, Berlin, Quitzowstraße 105, 10551 Berlin. Firma: Pritzwalks GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Quitzowstraße 105, 10551 Berlin Gegenstand: Erbringung von Informationsdienstleistungen für Akademiker; Erbringung von Werbedienstleistungen für Universitäten und Bildungsinstitute; Beteiligung an anderen Gesellschaften und Verkauf dieser Anteile Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Schröter, Carsten, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 05.07.2012 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Pritzwalks Limited mit Sitz in Birmingham, West Midlands, Vereinigtes Königreich (Companies House Cardiff, Company No. 5405295) und der Pritzwalks Dienstleistungen GmbH mit Sitz in Berlin, Deutschland (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 128921 B) aufgrund des gemeinsamen Verschmelzungsplans vom 05.07.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tag durch Neugründung entstanden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Schröter, Carsten aus Berlin