Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 143581 B
Firma: BCIX Management GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Albrechtstraße 110, 12103 Berlin
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HRB 143581 B: BCIX Management GmbH, Berlin, Albrechtstraße 110, 12103 Berlin. Ni...
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HRB 143581 B: BCIX Management GmbH, Berlin, Albrechtstraße 110, 12103 Berlin. Si...
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HRB 143581 B: BCIX Management GmbH, Berlin, Geneststraße 5, 10829 Berlin. Sitz /...
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HRB 143581 B: BCIX Management GmbH, Berlin, Stromstraße 5, 10555 Berlin. Änderun...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.08.2012 12:00:00
BCIX Management GmbH, Berlin, Stromstraße 5, 10555 Berlin. Firma: BCIX Management GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Stromstraße 5, 10555 Berlin Gegenstand: Der Betrieb von Internet-Datenaustauschpunkten in der Region Berlin/Brandenburg. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Geschäftsführer:; 1. Fiedler, Cordula Kerstin, *XX.XX.XXXX, Berlin; Geschäftsführer:; 2. Lampe, Peter Heinz, *XX.XX.XXXX, Hennigsdorf; Geschäftsführer:; 3. Wiik, Thorleif, *XX.XX.XXXX, Berlin Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 12.06.2012 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit des BCIX e.V. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 24331 B) auf Grund des Spaltungsplans vom 12.06.2012 und des Zustimmungsbeschlusses vom 14.06.2012. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Fiedler, Cordula Kerstin aus Berlin,
Lampe, Peter Heinz aus Hennigsdorf,
Wiik, Thorleif aus Berlin