Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 142688 B
Firma: L & B Immobiliya EURUS GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 142688 B: L & B Immobiliya EURUS GmbH, Berlin, Frankfurter Allee 18, 10247 B...
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HRB 142688 B: L & B Immobiliya EURUS GmbH, Berlin, Frankfurter Allee 18, 10247 B...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.06.2012 12:00:00
L & B Immobiliya EURUS GmbH, Berlin, Friedrichstraße 81, 10117 Berlin. Firma: L & B Immobiliya EURUS GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Friedrichstraße 81, 10117 Berlin Gegenstand: Der An- und Verkauf sowie Vermittlung von Immobilien, Büroservice, Kundenbetreuung, Valuation, Telemarketing, administrative Tätigkeiten, das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung, Übersetzungen, Dolmetscher. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Baumgärtner, Lyubov, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Lehmann, Kate, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 28.03.2012 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der L & B Immobiliya EURUS OHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 46176 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 28.03.2012. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Baumgärtner, Lyubov aus Berlin,
Lehmann, Kate aus Berlin