Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 142598 B
Firma: job-konzept GmbH
Sitz: Berlin
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HRB 142598 B: job-konzept GmbH, Berlin, Michaelkirchstraße 13, 10179 Berlin. Rec...
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HRB 142598 B: job-konzept GmbH, Berlin, Michaelkirchstraße 13, 10179 Berlin. Nic...
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HRB 142598 B: job-konzept GmbH, Berlin, Michaelkirchstraße 13, 10179 Berlin. Nic...
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job-konzept GmbH, Berlin, Michaelkirchstraße 13, 10179 Berlin. Nicht mehr Geschä...
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job-konzept GmbH, Berlin, Michaelkirchstraße 13, 10179 Berlin. Nicht mehr Geschä...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.06.2012 12:00:00
job-konzept GmbH, Berlin, Michaelkirchstraße 13, 10179 Berlin. Firma: job-konzept GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Michaelkirchstraße 13, 10179 Berlin Gegenstand: Die Weiterbildung von Erwachsenen, die Personalberatung und die Personalvermittlung. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Bromba, Andreas, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der job-konzept KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 43350 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 22.02.2012. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Bromba, Andreas aus Berlin