Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 141288 B
Firma: OINEUS MEDIA GmbH
Sitz: Ahrensfelde
Veränderungen
HRB 141288 B: OINEUS MEDIA GmbH, Ahrensfelde, Pankower Straße 16, 13156 Berlin. ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.04.2012 12:00:00
OINEUS MEDIA GmbH, Berlin, Pankower Straße 16, 13156 Berlin. Firma: OINEUS MEDIA GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Pankower Straße 16, 13156 Berlin Gegenstand: Die Vermittlung von Handelsgeschäften mit und die Vermarktung von Software- und Hardwareprodukten verschiedener Hersteller, unter anderem interaktiver Medien. Die Gesellschaft betreibt Kauf- und Handelseinrichtungen im traditionellen Bereich und unter Nutzung des Internets. Die Gesellschaft kann sich an Personen- und Kapitalgesellschaften vorwiegend aus dem Bereich der Informationstechnologie im In- und Ausland beteiligen. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Jasharov, Ali, *XX.XX.XXXX, Alfeld; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der OINEUS MEDIA AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 137688 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 01.02.2012. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Jasharov, Ali aus Alfeld