Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 141249 B
Firma: Grundstücksgesellschaft BSB Klingerstraße Frankfurt GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Veränderungen
Grundstücksgesellschaft BSB Klingerstraße Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main, c/o...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.04.2012 12:00:00
Grundstücksgesellschaft BSB Klingerstraße Frankfurt GmbH, Berlin, c/o CTXL Property Consult GmbH, Unter den Linden 39, 10117 Berlin. Firma: Grundstücksgesellschaft BSB Klingerstraße Frankfurt GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; c/o CTXL Property Consult GmbH, Unter den Linden 39, 10117 Berlin Gegenstand: Der Erwerb und die Verwaltung von Grundstücken in Deutschland. Die Gesellschaft kann zu diesem Zwecke insbesondere selbst Dienstleistungen erbringen, Grundstücke erwerben, verwalten und veräußern, andere Unternehmen gründen, erwerben, sich an ihnen beteiligen oder veräußern. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, ihre Geschäftstätigkeit auch durch Tochter-, Beteiligungs- und Gemeinschaftsunternehmen auszuüben. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern oder verbundenen Unternehmen überlassen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Shamir, Doron, *XX.XX.XXXX, Amsterdam/Niederlande Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; mit Änderung vom 19.03.2012 in § 1 (Firma) Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Grundstücksgesellschaft BSB VI BV & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 36603 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 29.12.2011; 27.01.2012; 19.03.2012. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Shamir, Doron aus Amsterdam/Niederlande