Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 140918 B
Firma: Remmi Demmi gemeinnützige GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Mierendorffplatz 14, 10589 Berlin
Veränderungen
Remmi Demmi gemeinnützige GmbH, Berlin, Mierendorffplatz 14, 10589 Berlin. Gegen...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.03.2012 12:00:00
Remmi Demmi gemeinnützige GmbH, Berlin, Mierendorffplatz 14, 10589 Berlin. Firma: Remmi Demmi gemeinnützige GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Mierendorffplatz 14, 10589 Berlin Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinrützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung. Insbesondere errichtet die Gesellschaft zu diesem Zwecke Kindertagesstätten und betreibt diese. Stamm- bzw. Grundkapital: 30.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Kandeler, Jiri, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Kramer, René, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 17.01.2012 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Remmi-Demmi e.V. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 25649 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 17.01.2012. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..