Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 140370 B
Firma: Bel Invest Bornholmer Straße 88 Verwaltungs GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
Bel Invest Bornholmer Straße 88 Verwaltungs GmbH, Berlin, Friedrichstraße 61, 10...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.03.2012 12:00:00
Bel Invest Bornholmer Straße 88 Verwaltungs GmbH, Berlin, Alte Schönhauser Straße 33/34, 10115 Berlin. Firma: Bel Invest Bornholmer Straße 88 Verwaltungs GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Alte Schönhauser Straße 33/34, 10115 Berlin Gegenstand: Der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten in Berlin und Umgebung zum Zwecke der Erzielung von Vermietungseinnahmen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.001,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Beltrame Widmann, Maximilian Matthias, *XX.XX.XXXX, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 07.02.2012 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Bel Invest Immobilien GmbH & Co. Bornholmer Straße 88 KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 43448 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 07.02.2012. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..