Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 137906 B
Firma: Kräcker Relais Produktions-GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Nahmitzer Damm 30, 12277 Berlin
Löschungen
HRB 137906 B: Kräcker Relais Produktions-GmbH, Berlin, Nahmitzer Damm 30, 12277 ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.11.2011 12:00:00
Kräcker Relais Produktions-GmbH, Berlin, Nahmitzer Damm 30, 12277 Berlin. Firma: Kräcker Relais Produktions-GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Nahmitzer Damm 30, 12277 Berlin Gegenstand: Der Betrieb einer Relaisproduktion. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Geschäftsführer:; 1. Pohlmann, Matthias, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 25.10.2011 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit der Kräcker Relais GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 74204 B) auf Grund des Spaltungsplanes vom 25.10.2011 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Pohlmann, Matthias aus Berlin