Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 137602 B
Firma: RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG
Sitz: Berlin
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HRB 137602 B: RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG, Berlin, Rheinlanddamm 20...
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HRB 137602 B: RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG, Berlin, Berliner Straße ...
Vorgänge ohne Eintragung
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HRB 137602 B: RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG, Berlin, Potsdamer Straße...
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RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG, Berlin, Potsdamer Straße 144, 10783 Be...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.11.2011 12:00:00
RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG, Berlin, Königstr. 2, 14163 Berlin. Firma: RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Königstr. 2, 14163 Berlin Gegenstand: An- und Verkauf von Immobilien aller Art sowie deren Verwaltung, die Vermögensverwaltung sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. Vorstand:; 1. Garaeva, Gulnara, *XX.XX.XXXX, Düsseldorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Aktiengesellschaft; Satzung vom: 15.07.2011 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der RIV Rheinland Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgtericht Düsseldorf, HRB 59586) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 15.07.2011. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Garaeva, Gulnara aus Düsseldorf