Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 137552 B
Firma: Klein Holding Beteiligungs GmbH
Sitz: Berlin
Löschungen
Klein Holding Beteiligungs GmbH, Berlin, Seesener Str. 10 - 13, 10709 Berlin. Re...
Veränderungen
Klein Holding Beteiligungs GmbH, Berlin, Seesener Str. 10 - 13, 10709 Berlin. Pr...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.11.2011 12:00:00
Klein Holding Beteiligungs GmbH, Berlin, Seesener Str. 10 - 13, 10709 Berlin. Firma: Klein Holding Beteiligungs GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Seesener Str. 10 - 13, 10709 Berlin Gegenstand: Die Geschäftsführung von sowie die Beteiligung an Unternehmen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Klein, Tanja, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Prokura: War Prokurist:; 1. Pallasch, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin; Einzelprokura Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 18.10.2011; mit Änderung vom 26.10.2011 in § 4 (Stammkapital). § 15 (Allgemeine Bestimmungen) wird zu § 16. Es wird ein neuer § 15 (Gründungsaufwand) eingefügt. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Klein Holding Beteiligungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 34429 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 18.10.2011. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Klein, Tanja aus Berlin,
Pallasch, Michael aus Berlin