Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 137392 B
Firma: Celebrity News AG
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 137392 B: Celebrity News AG, Berlin, Schlesische Straße 29/30, 10997 Berlin....
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 137392 B: Celebrity News AG, Berlin, Schlesische Straße 29/30, 10997 Berlin....
Veränderungen
HRB 137392 B: Celebrity News AG, Berlin, Schlesische Straße 29/30, 10997 Berlin....
Veränderungen
HRB 137392 B: Celebrity News AG, Berlin, Schlesische Straße 29/30, 10997 Berlin....
Veränderungen
Celebrity News AG, Berlin, Schlesische Str. 12, 10997 Berlin. Stamm- bzw. Grundk...
Veränderungen
Celebrity News AG, Berlin, Schlesische Str. 12, 10997 Berlin. ; Vorstand:; 2. We...
Vorgänge ohne Eintragung
Celebrity News AG, Berlin, Schlesische Str. 12, 10997 Berlin. Als nicht eingetra...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.10.2011 12:00:00
Celebrity News AG, Berlin, Schlesische Str. 12, 10997 Berlin. Firma: Celebrity News AG Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Schlesische Str. 12, 10997 Berlin Gegenstand: Betrieb und Vermarktung von Online-People-Magazinen für Frauen, insbesondere von Promiflash.de. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. Vorstand:; 1. Horatz, Andreas, *XX.XX.XXXX, Berlin Rechtsform: Aktiengesellschaft; Satzung vom: 10.08.2011 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der CELEBRITY NEWS GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 128516 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 10.08.2011. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Horatz, Andreas aus Berlin