Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 137233 B
Firma: GMM Global Mining and Minerals Germany Aktiengesellschaft
Sitz: Berlin
Adresse: Reichsstraße 106, 14052 Berlin
Veränderungen
HRB 137233 B: GMM Global Mining and Minerals Germany Aktiengesellschaft, Berlin,...
Veränderungen
GMM Global Mining and Minerals Germany Aktiengesellschaft, Berlin, Reichsstraße ...
Vorgänge ohne Eintragung
GMM Global Mining and Minerals Germany Aktiengesellschaft, Berlin, Schlüterstr. ...
Veränderungen
GMM Global Mining and Minerals Germany Aktiengesellschaft, Berlin, Schlüterstr. ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.10.2011 12:00:00
GMM Global Mining and Minerals Germany Aktiengesellschaft, Berlin, Schlüterstr. 44, 10707 Berlin. Firma: GMM Global Mining and Minerals Germany Aktiengesellschaft Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Schlüterstr. 44, 10707 Berlin Gegenstand: Die Produktion und der Vertrieb von veredelten mineralischen Produkten, national und international. Stamm- bzw. Grundkapital: 100.000,00 EUR Vertretungsregelung: Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Gesellschaft allein. Vorstand:; 1. Wohlthat, Anna, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Aktiengesellschaft; Satzung vom: 26.09.2011 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der GMM Global Mining and Minerals Germany GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 128576 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 26.09.2011. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Wohlthat, Anna aus Berlin