Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 136979 B
Firma: EYZ Media GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 136979 B: EYZ Media GmbH, Berlin, Alte Jakobstraße 76, 10179 Berlin. Sitz / ...
Berichtigungen
HRB 136979 B: EYZ Media GmbH, Berlin, Karl-Liebknecht-Straße 34, 10178 Berlin. D...
Veränderungen
HRB 136979 B: EYZ Media GmbH, Berlin, Karl-Liebknecht-Straße 34, 10178 Berlin. S...
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HRB 136979 B: EYZ Media GmbH, Berlin, Köpenicker Str. 154, 10997 Berlin. Nicht m...
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HRB 136979 B: EYZ Media GmbH, Berlin, Köpenicker Str. 154, 10997 Berlin. Stamm- ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.09.2011 22:00:00
EYZ Media GmbH, Berlin, Köpenicker Str. 154, 10997 Berlin. Firma: EYZ Media GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Köpenicker Str. 154, 10997 Berlin Gegenstand: Die Vermietung und der Vertrieb von Filmen aller Art in den Formen des Kinofilmverleihs und auf digitalen Wegen, der Erwerb und die Veräußerung von Filmlizenzrechten sowie die Konzeptionalisierung, Organisation und Durchführung von Filmfestivals, Filmtourneen, Filmreihen und sonstigen Veranstaltungen mit audiovisuellen Medien in eigener Regie und im Auftrag von Dritten. Stamm- bzw. Grundkapital: 27.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Wildfang, Andreas, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 24.08.2011; mit Änderung vom 07.09.2011 in § 8 (Einziehung von Geschäftsanteilen) Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der EYZ Media OHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 44989 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 24.08.2011. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Wildfang, Andreas aus Berlin