Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 136902 B
Firma: compero AG
Sitz: Berlin
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 136902 B: compero AG, Berlin, Dietrich-Bonhoeffer-Straße 13, 10407 Berlin. A...
Veränderungen
HRB 136902 B: compero AG, Berlin, Dietrich-Bonhoeffer-Straße 13, 10407 Berlin. N...
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HRB 136902 B: compero AG, Berlin, Dietrich-Bonhoeffer-Straße 13, 10407 Berlin. V...
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HRB 136902 B: compero AG, Berlin, Dietrich-Bonhoeffer-Straße 13, 10407 Berlin. S...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 136902 B: compero AG, Berlin, Dietrich-Bonhoeffer-Straße 13, 10407 Berlin. A...
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HRB 136902 B: compero AG, Berlin, Dietrich-Bonhoeffer-Straße 13, 10407 Berlin. P...
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HRB 136902 B: compero AG, Berlin, Dietrich-Bonhoeffer-Straße 13, 10407 Berlin. S...
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HRB 136902 B: compero AG, Berlin, Schwarzbacher Straße 3, 10711 Berlin. Stamm- b...
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HRB 136902 B: compero AG, Berlin, Schwarzbacher Straße 3, 10711 Berlin. Stamm- b...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 136902 B: compero AG, Berlin, Schwarzbacher Straße 3, 10711 Berlin. Als nich...
Veränderungen
compero AG, Berlin, Schwarzbacher Straße 3, 10711 Berlin. Sitz / Zweigniederlass...
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compero AG, Berlin, Liselotte-Hermann-Str. 7, 10407 Berlin. Prokura: 1. Tiepold,...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.09.2011 12:00:00
compero AG, Berlin, Liselotte-Hermann-Str. 7, 10407 Berlin. Firma: compero AG Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Liselotte-Hermann-Str. 7, 10407 Berlin Gegenstand: Die Tätigkeit als Handelsmakler und der Betrieb einer Handels-, Informations- und Verwaltungsplattform für das Finanzdienstleistungsgewerbe. Die Tätigkeit umfasst die Vermittlung und Betreuung von Versicherungen aller Art sowie von Finanzierungen, Bausparverträgen, geschlossenen Fonds, Investmentfonds und Immobilien. Im Hinblick auf die Vermittlung von Investmentfonds erbringt die Gesellschaft die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. "Single-Hedgefonds") werden von der Gesellschaft nicht vermittelt; das Erbringen von Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschafts-, Finanz- und Personalberatung. Stamm- bzw. Grundkapital: 51.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. Vorstand:; 1. Bauer, Hans Jürgen, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten Rechtsform: Aktiengesellschaft; Satzung vom: 28.07.2011; mit Änderung vom 24.08.2011 in § 9 (Hauptversammlung) Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der compero Verwaltungs GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 115683 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 28.07.2011.; Folgende Gesellschaft ist bisher auf die Gesellschaft verschmolzen:compero Beteiligungs GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 115685). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Bauer, Hans Jürgen aus Berlin