Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 135931 B
Firma: 36 Boys GmbH
Sitz: Berlin
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HRB 135931 B: 36 Boys GmbH, Berlin, Kurfürstendamm 103 - 104, 10711 Berlin. Vert...
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HRB 135931 B: 36 Boys GmbH, Berlin, Kurfürstendamm 103 - 104, 10711 Berlin. Nich...
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36 Boys GmbH, Berlin, Kurfürstendamm 103 - 104, 10711 Berlin. Sitz / Zweignieder...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.08.2011 12:00:00
36 Boys GmbH, Berlin, Adalbertstraße 4, 10999 Berlin. Firma: 36 Boys GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Adalbertstraße 4, 10999 Berlin Gegenstand: Die Entwicklung eines sog. Mode- und Musiklabels , insbesondere a) der Groß- und Einzelhandel mit Textilien, deren Herstellung, Import, Export, insbesondere deren Vertrieb unter der Marke 36 Boys, b) die Entwicklung von Musikern, Herstellung Vertrieb von Ton- und Bildträgern aller Art, c) Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Die Gesellschaft wird durch bis zu zwei Geschäftsführer vertreten. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch diese gemeinsam vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Tosun, Muzaffer, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma 36 Boys e. K. vom Inhaber Muzaffer Tosun geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 40743 B) aus seinem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 28.04.2011. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Tosun, Muzaffer aus Berlin