Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 134887 B
Firma: Diakoniewerk Bethel gemeinnützige GmbH
Sitz: Berlin
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HRB 134887 B: Gesundheitswerk Bethel Berlin gemeinnützige GmbH, Berlin, Promenad...
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HRB 134887 B: Firma / Name vormals: Diakoniewerk Bethel gemeinnützige GmbH, Berl...
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HRB 134887 B: Diakoniewerk Bethel gemeinnützige GmbH, Berlin, Promenadenstr. 5 a...
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Veröffentlichung vom 11.08.2016 14:07:00
HRB 134887 B: Diakoniewerk Bethel gemeinnützige GmbH, Berlin, Promenadenstr. 5 a, 12207 Berlin. Gegenstand: Das Betreiben von Einrichtungen und die Erbringung von Leistungen im Wohlfahrtswesen, öffentlichen Gesundheitswesen sowie in der Behinderten-, Jugend- und Altenhilfe, die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und die Verwirklichung mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich im Rahmen ihrer Satzungszwecke auch an anderen Gesellschaften unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen und andere Gesellschaften zu gründen. Die Gesellschaft kann alle Nebengeschäfte betreiben, die der Förderung der Gesellschaft dienlich sind. Zu den Aufgaben der Gesellschaft gehören die Übernahme und der Vollzug von Versorgungsverpflichtungen, insbesondere durch Gewährung von Leistungen an Diakonissen der Bethel Schwesternschaft, deren Versorgungsverhältnisse im Wege der Verschmelzung auf die Gesellschaft übergegangen sind. Dies erfolgt nach Maßgabe der jeweils gültigen Versorgungsregelung. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.07.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Diakoniegemeinschaft Bethel gemeinnützige GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 150776 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Veränderungen
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Neueintragungen
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