Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 133573 B
Firma: Kop 5 Grundbesitz GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Schlüterstraße 48, 10629 Berlin
Löschungen
HRB 133573 B: Kop 5 Grundbesitz GmbH, Berlin, Schlüterstraße 48, 10629 Berlin. R...
Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 05.07.2016 09:48:00
HRB 133573 B: Kop 5 Grundbesitz GmbH, Berlin, Schlüterstraße 48, 10629 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: 1. Die Gesellschaft hat den Verschmelzungsplan betreffend die grenzüberschreitende Verschmelzung der KlEZ IMMO S.à.r.l. als übernehmender Rechtsträger und der Kop 5 Grundbesitz GmbH als übertragender Rechtsträger eingereicht. 2. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt als übernehmende Gesellschaft die KlEZ IMMO S.à.r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Société à responsabilité limitée), errichtet und bestehend nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg mit Sitz in Windhof (Geschäftsanschrift: L-8399 Windhof, 2, rue d'Arlon), eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg unter Nummer B 157001 und als übertragende Gesellschaft die Kop 5 Grundbesitz GmbH, errichtet und bestehend nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin (Geschäftsanschrift: D-10629 Berlin, Schlüterstraße 48), eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 133573 B. 3. Den Gläubigern der beteiligten Rechtsträger stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung folgende Rechte zu: a) Die grenzüberschreitende Verschmelzung führt von Gesetzes wegen zur Übertragung sämtlicher Vermögensrechte und Verbindlichkeiten der Kop 5 Grundbesitz GmbH auf die Kiez lmmo S.à.r.l.. Die Kop 5 Grundbesitz GmbH wird mit dem Datum der Wirksamkeit der Verschmelzung ipso jure aufhören zu existieren und alle Geschäftsanteile an ihr werden entfallen. Da die Verbindlichkeiten der Kop 5 Grundbesitz GmbH auf die Kiez lmmo S.à.r.l. übertragen werden, wird der Auflösung der Kop 5 Grundbesitz GmbH keine Abwicklung nachfolgen. Etwaige Mietverhältnisse, Verträge etc. werden von Gesetzes wegen von der Kiez lmmo S.a.r.l. als Rechtsnachfolger übernommen. Die Kiez lmmo S.à.r.l. unterhält in Deutschland keine Betriebsstätte (weder ein Büro, noch eine Geschäftsstelle, noch ein Geschäftssitz, noch eine Geschäftsleitung, noch eine Zweigniederlassung) und hat auch in Deutschland keinen ständigen Vertreter. Es ist beabsichtigt, diesen Zustand nach Wirksamwerden der Verschmelzung nicht zu ändern. b) Die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft haben gem. § 122j UmwG Anspruch auf Sicherheitsleistung, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie ihren Anspruch unter Angabe des Grundes und der Höhe binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsvertrag bekannt gemacht worden ist, schriftlich anmelden, unter der Voraussetzung, dass die Forderungen vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind, und sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Geltendmachung von Ansprüchen und das Einholen von Auskünften hat gegenüber bzw. bei der hierfür ausdrücklich allseitig i.S.v. § 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG bevollmächtigten Rechtsanwaltskanzlei: LAINE & CIE Rechtsanwalt Dr. Hugues Lainé, Südwestkorso 1, 12161 Berlin, E-Mail: laine@avolegal.de, Tel: 030 88 92 74 30, Fax: 030 88 92 74 40, zu erfolgen. c) Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft, deren Forderungen vor der Veröffentlichung des Verschmelzungsplans im Luxemburger Recueil Electronique des Sociétés et Associations (RESA) entstanden sind, sind gem. Artikel 268 LHGG berechtigt, innerhalb von zwei Monaten seit dieser Veröffentlichung beim Vorsitzenden Richter des Bezirksgerichts (Tribunal d´Arrondissement), in dessen Bezirk die übernehmende Gesellschaft ihren Sitz hat, die für gewerbliche Angelegenheiten verantwortlich ist und in der Zusammensetzung wie in Eilfällen tagt, angemessene Sicherheit zu verlangen, soweit diese grenzüberschreitende Verschmelzung einen solchen Schutz notwendig macht. Der Präsident des Gerichts soll einen solchen Antrag zurückweisen, wenn der Gläubiger bereits ausreichend Sicherheit besitzt, oder wenn solche Sicherheiten unnötig sind im Hinblick auf das Vermögen und die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nach der Verschmelzung. Ausführliche Informationen über das Verfahren zur Ausübung der Rechte der Gläubiger, können kostenlos beim Sitz der übernehmenden Gesellschaft gemäß Artikel 262 c) LHGG angefordert werden.Veränderungen
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Veränderungen
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Neueintragungen
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