Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 132584 B
Firma: GRUND UND BODEN Beteiligungs GmbH
Sitz: Berlin
Löschungen von Amts wegen
HRB 132584 B: GRUND UND BODEN Beteiligungs GmbH, Berlin, Kirchhofstr. 25, 13585 ...
Veränderungen
GRUND UND BODEN Beteiligungs GmbH, Berlin, Kirchhofstr. 25, 13585 Berlin. Sitz /...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.03.2011 12:00:00
GRUND UND BODEN Beteiligungs GmbH, Berlin, Olivaer Platz 16, 10707 Berlin. Firma: GRUND UND BODEN Beteiligungs GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Olivaer Platz 16, 10707 Berlin Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, ausgenommen erlaubnispflichtige Geschäfte. Stamm- bzw. Grundkapital: 450.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Dramé, Christos, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der GRUND UND BODEN Beteiligungs Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 95808 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 09.02.2011; 21.02.2011. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Dramé, Christos aus Berlin