Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 131674 B
Firma: Selandia Finanz GmbH
Sitz: Berlin
Löschungen
HRB 131674 B: Selandia Finanz GmbH, Berlin, c/o Oliver Halbach, Krausenstraße 23...
Veränderungen
HRB 131674 B: Selandia Finanz GmbH, Berlin, c/o Oliver Halbach, Krausenstraße 23...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.01.2011 12:00:00
Selandia Finanz GmbH, Berlin, Bauhofstraße 1, 10117 Berlin. Firma: Selandia Finanz GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Bauhofstraße 1, 10117 Berlin Gegenstand: Die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Finanzierung von betrieblichen und gewerblichen Vorhaben. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Halbach, Oliver, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Heine, Horst, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 22.12.2010 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Selandia Finanz AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 104859 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 22.12.2010. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Halbach, Oliver aus Berlin,
Heine, Horst aus Berlin