Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 128817 B
Firma: degewo 3. Wohnungsverwaltungsgesellschaft mbH
Sitz: Berlin
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HRB 128817 B: degewo 3. Wohnungsverwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, Potsdamer S...
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degewo 3. Wohnungsverwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, Potsdamer Str. 60, 10785 ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.09.2010 12:00:00
degewo 3. Wohnungsverwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, Potsdamer Str. 60, 10785 Berlin. Firma: degewo 3. Wohnungsverwaltungsgesellschaft mbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Potsdamer Str. 60, 10785 Berlin Gegenstand: Der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, deren Bebauung und Vermietung sowie die Vornahme aller im Zusammenhang damit stehenden Geschäfte. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Geschäftsführer:; 1. Beck, Christoph, *XX.XX.XXXX, Berlin; Geschäftsführer:; 2. Bielka, Frank, *XX.XX.XXXX, Berlin Prokura: 1. Fuchs-von Rabenau, Reinhard, *XX.XX.XXXX, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer; 2. Jursch, Ulrich, *XX.XX.XXXX, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 18.08.2010 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Hippurit Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 43747 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 18.08.2010. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Beck, Christoph aus Berlin,
Bielka, Frank aus Berlin,
Fuchs-von Rabenau, Reinhard aus Berlin,
Jursch, Ulrich aus Berlin