Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 128789 B
Firma: Heike Legler Objekt & Konzept GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 128789 B: Legler Objekt & Konzept GmbH, Berlin, Am Studio 1, 12489 Berlin. P...
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HRB 128789 B: Legler Objekt & Konzept GmbH, Berlin, Am Studio 1, 12489 Berli...
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HRB 128789 B: Firma / Name vormals: Heike Legler Objekt & Konzept GmbH, Berl...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.09.2010 12:00:00
Heike Legler Objekt & Konzept GmbH, Berlin, Rudower Chaussee 29, 12489 Berlin. Firma: Heike Legler Objekt & Konzept GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Rudower Chaussee 29, 12489 Berlin Gegenstand: Beratungsleistung und Planung sowie der Handel mit Büro- und Objekteinrichtungen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Legler, Heike, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 20.08.2010 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Heike Legler Objekt & Konzept e.K. von der Inhaberin Heike Legler geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 44108 B) aus ihrem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 20.08.2010. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgen Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Legler, Heike aus Berlin