Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 128261 B
Firma: ModiFinanz GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 128261 B: ModiFinanz GmbH, Berlin, Rheinsteinstraße 4, 10318 Berlin. Änderun...
Veränderungen
ModiFinanz GmbH, Berlin, Rheinsteinstraße 4, 10318 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapi...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.08.2010 12:00:00
ModiFinanz GmbH, Berlin, Rheinsteinstraße 4, 10318 Berlin. Firma: ModiFinanz GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Rheinsteinstraße 4, 10318 Berlin Gegenstand: Die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Bausparverträgen, Darlehen und Investmentfonds gemäß § 34 c GewO sowie Versicherungen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.500,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Dr. Sellin, Modesta, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma ModiFinanz e. K. von der Inhaberin Modesta Sellin geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 43365 B) aus ihrem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 27.07.2010. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Dr. Sellin, Modesta aus Berlin