Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 128216 B
Firma: Actonus GmbH
Sitz: Bottrop
Adresse: Hauptstraße 75, 46244 Bottrop
Veränderungen
Actonus GmbH, Bottrop, Kurfürstendamm 30, 10719 Berlin. Sitz / Zweigniederlassun...
Veränderungen
Actonus GmbH, Berlin, Kurfürstendamm 30, 10719 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführe...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.08.2010 12:00:00
Actonus GmbH, Berlin, Kurfürstendamm 30, 10719 Berlin. Firma: Actonus GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Kurfürstendamm 30, 10719 Berlin Gegenstand: Die Entwicklung und der Vertrieb von Systemen, Einzelprodukten, kaufmännischen Dienstleistungen und Konzepten aller Art für Arztpraxen und medizinische Abteilungen im Bereich radiologischer und anderer bildgebender Verfahren, und zwar gerade auch für die Leitung und den Betrieb solcher Praxen und Abteilungen; ferner der Handel mit Produkten und Geräten im Bereich der Radiologie. Nicht Gegenstand des Unternehmens sind eine Sachverständigentätigkeit oder eine Lehrtätigkeit. Genehmigungspflichtige Geschäfte aller Art sind ausgeschlossen. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Schröer, Bernd, *XX.XX.XXXX, Mölln; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der ACTONUS AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 114955 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 06.07.2010. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Schröer, Bernd aus Mölln