Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 128014 B
Firma: technet-rail 2010 GmbH
Sitz: Berlin
Löschungen
HRB 128014 B: Leica Geosystems Technology (LGT) Berlin GmbH, Berlin, Goethestraß...
Veränderungen
HRB 128014 B: Leica Geosystems Technology (LGT) Berlin GmbH, Berlin, Goethestraß...
Veränderungen
HRB 128014 B: Leica Geosystems Technology (LGT) Berlin GmbH, Berlin, Goethestraß...
Veränderungen
HRB 128014 B: Firma / Name vormals: technet-rail 2010 GmbH, Berlin, Goethestraße...
Veränderungen
HRB 128014 B: technet-rail 2010 GmbH, Berlin, Goethestraße 42, 10625 Berlin. Nic...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.07.2010 12:00:00
technet-rail 2010 GmbH, Berlin, Goethestraße 42, 10625 Berlin. Firma: technet-rail 2010 GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Goethestraße 42, 10625 Berlin Gegenstand: Die Verkehrsplanung, Ingenieurvermessung und Navigationsentwicklung. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Dr. Milev, Ivo, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 30.06.2010 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit der technet GmbH gründig + partner mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 31412 B) auf Grund des Spaltungsplans vom 30.06.2010 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Dr. Milev, Ivo aus Berlin