Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 127629 B
Firma: trustandfair GmbH
Sitz: Berlin
Löschungen von Amts wegen
Folgende Gesellschaften wurden gelöscht: trustandfair GmbH, Berlin, Schellerdamm...
Vorgänge ohne Eintragung
trustandfair GmbH, Berlin, Schellerdamm 16, 21079 Hamburg. Es ist die Löschung d...
Veränderungen
trustandfair GmbH, Berlin, Schellerdamm 16, 21079 Hamburg. Sitz / Zweigniederlas...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.06.2010 12:00:00
trustandfair GmbH, Berlin, Pankower Str. 16, 13156 Berlin. Firma: trustandfair GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Pankower Str. 16, 13156 Berlin Gegenstand: Der Handel mit EDV-Hard- und Software, Elektronikartikeln sowie der genehmigungsfreie Vertrieb von Waren aller Art. Stamm- bzw. Grundkapital: 100.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Chamo, Sarah, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma trustandfair.com e.K. von der Inhaberin Sarah Chamo geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 43106) aus ihrem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 29.05.2010. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Chamo, Sarah aus Berlin