Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 126934 B
Veränderungen
HRB 126934 B: expertenhomepage Holding GmbH, Berlin, Teltower Damm 19, 14169 Ber...
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HRB 126934 B: Firma / Name vormals: cybermatic Homepagesysteme GmbH, Berlin, Tel...
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HRB 126934 B: cybermatic Homepagesysteme GmbH, Berlin, Teltower Damm 19, 14169 B...
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HRB 126934 B: cybermatic Homepagesysteme GmbH, Berlin, Billy-Wilder-Promenade 46...
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cybermatic Homepagesysteme GmbH, Berlin, Billy-Wilder-Promenade 46, 14167 Berlin...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 31.05.2010 12:00:00
cybermatic Homepagesysteme GmbH, Berlin, Rungestraße 22-24, 10179 Berlin. ; cybermatic Homepagesysteme GmbH; Berlin; Geschäftsanschrift:; Rungestraße 22-24, 10179 Berlin; Die Entwicklung und der Vertrieb von branchenspezifischen Homepagesystemen sowie die Produktion von Print- und Screenmedien. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.; Geschäftsführer:; 1. Rosenblatt, Wolfram, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Winter, Philipp Moritz, *XX.XX.XXXX, Treuenbrietzen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der cybermatic Homepagesysteme oHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 41102 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 23.04.2010. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Rosenblatt, Wolfram aus Berlin,
Winter, Philipp Moritz aus Treuenbrietzen