Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 126237 B
Firma: Tower 1 Immobilien zweite GmbH
Sitz: Berlin
Löschungen von Amts wegen
HRB 126237 B: Tower 1 Immobilien zweite GmbH, Berlin, Sickingenstraße 70, 10553 ...
Veränderungen
HRB 126237 B: Tower 1 Immobilien zweite GmbH, Berlin, Sickingenstraße 70, 10553 ...
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Tower 1 Immobilien zweite GmbH, Berlin, Alte Jakobstraße 83-84, 10179 Berlin. Pr...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.04.2010 12:00:00
Tower 1 Immobilien zweite GmbH, Berlin, Alte Jakobstraße 83-84, 10179 Berlin. Firma: Tower 1 Immobilien zweite GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Alte Jakobstraße 83-84, 10179 Berlin Gegenstand: Das Halten und Verwalten sowie der Erwerb und die Veräußerung von Grundbesitz aller Art in der Bundesrepublik Deutschland. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Brag, Michael, *XX.XX.XXXX, Charlottenlund/Dänemark; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Prokura: 1. Angenend, René, *XX.XX.XXXX, Düsseldorf; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; 2. Scholz, Frank, *XX.XX.XXXX, Stahnsdorf; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Tower 1 Immobilien GmbH & Co. zweite KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 41166 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 22.02.2010. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Angenend, René aus Düsseldorf,
Brag, Michael aus Charlottenlund/Dänemark,
Scholz, Frank aus Stahnsdorf