Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 125919 B
Firma: AFPM GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Harry-S.-Truman-Allee 16, 14167 Berlin
Löschungen
HRB 125919 B: AFPM GmbH, Berlin, c/o Langhorst, Harry-S.-Truman-Allee 16, 14167 ...
Veränderungen
HRB 125919 B: AFPM GmbH, Berlin, c/o Langhorst, Harry-S.-Truman-Allee 16, 14167 ...
Veränderungen
HRB 125919 B: AFPM GmbH, Berlin, c/o Langhorst, Harry-S.-Truman-Allee 16, 14167 ...
Veränderungen
HRB 125919 B: AFPM GmbH, Berlin, c/o Langhorst, Fraunhoferstraße 22, 10587 Berli...
Veränderungen
HRB 125919 B: AFPM GmbH, Berlin, Gormannstr. 14, 10119 Berlin. Nicht mehr Geschä...
Veränderungen
AFPM GmbH, Berlin, Gormannstr. 14, 10119 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer:; 2....
Veränderungen
AFPM GmbH, Berlin, Gormannstr. 14, 10119 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer:; 1....
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.04.2010 12:00:00
AFPM GmbH, Berlin, Gormannstr. 14, 10119 Berlin. Firma: AFPM GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Gormannstr. 14, 10119 Berlin Gegenstand: Konzeption und Optimierung von Performance Marketing Maßnahmen in allen Medien, Affiliate Marketing, Produktdaten Marketing, Suchmaschinen Marketing (SEM) und Mediaplanung. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Geschäftsführer:; 1. Langhorst, Timm, *XX.XX.XXXX, Berlin Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 17.03.2010 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma AFPM - Agentur für Performance Marketing e.K. vom Inhaber Timm Langhorst geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 43374 B) aus seinem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 17.03.2010. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgen Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Langhorst, Timm aus Berlin