Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 124647 B
Firma: Rebuild and Relief International RRI gGmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Haubachstraße 33, 10585 Berlin
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HRB 124647 B: Rebuild and Relief International RRI gGmbH, Berlin, Haubachstraße ...
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Veröffentlichung vom 17.01.2022 11:32:00
HRB 124647 B: Rebuild and Relief International RRI gGmbH, Berlin, Haubachstraße 33, 10585 Berlin. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmitellbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. Zweck der GmbH ist die eigenständige und weltweite Durchführung von oder Mitwirkung an Humanitärer Hilfe und Hilfsprogrammen zur Linderung von Not, die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, Förderung der Bildung, die Förderung des friedlichen und menschenwürdigen Zusammenlebens der Menschen, die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz und des Völkerverständigungsgedankens sowie die Unterstützung von geeigneten Aktivitäten auf den genannten Gebieten. Die gGmbH hilft Menschen in Not, Opfern von natürlich verursachten oder von Menschen geschaffenen Krisen oder Katastrophen sowie von bewaffneten Konflikten, unterschiedslos und ungeachtet ihrer ethnischen Herkunft sowie Glaubens- und Weltanschauung. Die Rolle der Frauen in Familien und Gesellschaften, ökologische Aspekte und der Klimawandel erfahren dabei Berücksichtigung. Die gGmbH wird zu diesem Zweck auch mit bereits bestehenden oder noch zu gründenden gemeinnützigen Körperschaften und Organisationen sowie Körperschaften und Organisationen des öffentlichen Rechts zusammenarbeiten, die Ziele verfolgen, die dem Gesellschaftszweck gleich oder ähnlich sind. Die gGmbH verfolgt seine gemeinnützigen Zwecke insbesondere durch die nachfolgenden Aktivitäten: a) Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe, vornehmlich in Krisen-, Entwicklungs- und Transformationsländern, zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen, insbesondere durch: Einkommen schaffende Maßnahmen; landwirtschaftliche Entwicklung und Ernährungssicherungsprogramme; Förderung der Bildung; Förderung der Völkerverständigung und der (Wieder-) Versöhnung; Gesundheitsförderung oder andere bedarfsorientierte und nachhaltige Programme; b) Wiederaufbaumaßnahmen, Flüchtlings- und Entwicklungshilfeprojekte; c) Projekte der humanitären Hilfe nach politischen Krisen, bewaffneten Konflikten und Kriegen, um Menschenleben zu schützen und eine zügige Rückkehr der Betroffenen zu fördern; d) Zusammenarbeit mit anderen gemeinnützigen Organisationen und Institutionen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung der Völkerverständigung und zur gemeinsamen Verwirklichung der Ziele, bspw. die Kooperation mit lokalen gemeinnützigen Akteuren innerhalb der Projektländer zur Umsetzung von Projekten im Bereich Soziales und Kultur sowie zur Unterstützung der Qualifizierung und des Kapazitäten Aufbaus lokaler Partner; e) eigenständige allgemeine und entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit, dies beinhaltet Projekte im Bereich (Weiter-) Bildung für Kinder und junge Erwachsene (bspw. Hygieneerziehung in Schulen, Qualifizierung zwecks beruflicher Weiterbildung); f) Weitergabe von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft im Rahmen des § 58 Nr. 2 AO; Die gGmbH verfolgt ihre mildtätigen Zwecke durch die Hilfe für Menschen in akuten Notlagen und Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind und zwar durch folgende Maßnahmen: Nothilfeprogramme zu Gunsten der Opfer von politischen Krisen, Kriegen, Hunger- und Naturkatastrophen, Epidemien/Pandemien sowie bei Industriekatastrophen mit Nothilfemaßnahmen wie Notunterkünften, Nahrungs- und Produktionsmitteln, Hilfsgütern oder mit medizinischen und psychologischen Hilfsprogrammen. Die gGmbH ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die vertraglichen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.11.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand) und § 5a (Gesellschafterausschuss und Beirat).Veränderungen
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