Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 124552 B
Firma: NBP New Berlin Property GmbH
Sitz: Berlin
Löschungen
HRB 124552 B: NBP New Berlin Property GmbH, Berlin, Geschwister-Scholl-Str. 5, 1...
Veränderungen
HRB 124552 B: NBP New Berlin Property GmbH, Berlin, Geschwister-Scholl-Str. 5, 1...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.02.2010 12:00:00
NBP New Berlin Property GmbH, Berlin, Geschwister-Scholl-Str. 5, 10117 Berlin. Firma: NBP New Berlin Property GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Geschwister-Scholl-Str. 5, 10117 Berlin Gegenstand: Der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien, insbesondere von Altbauten, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Dupuis, Frank, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 08.12.2009 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der NBP New Berlin Property AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 76219 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 08.12.2009. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Dupuis, Frank aus Berlin