Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 124280 B
Firma: Deckenkonzept - Räume neu erleben GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Belziger Straße 69, 10823 Berlin
Löschungen von Amts wegen
HRB 124280 B: Deckenkonzept - Räume neu erleben GmbH, Berlin, Belziger Straße 69...
Veränderungen
Deckenkonzept - Räume neu erleben GmbH, Berlin, Belziger Straße 69, 10823 Berlin...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 07.09.2010 12:00:00
Deckenkonzept - Räume neu erleben GmbH, Berlin, Belziger Straße 69, 10823 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.002,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.08.2010 ist das Stammkapital zweier Ausgliederungent um 2,00 EUR auf 25.002,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 31.08.2010 und des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage das unter der Firma Markus Schulze Malerfachbetrieb e.K. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 44236) geführte Einzelunternehmen im Wege der Ausgliederung aus dem Vermögen des Inhabers als Gesamtheit übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.; Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 31.08.2010 und des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage das unter der Firma Wiebke Schattschneider Deckenkonzepte e.K. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 44237) geführte Einzelunternehmen im Wege der Ausgliederung aus dem Vermögen der Inhaberin als Gesamtheit übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Neueintragungen
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