Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 123802 B
Firma: Einhorn gGmbH
Sitz: Berlin
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HRB 123802 B: Einhorn gGmbH, Berlin, Torellstr. 1, 10243 Berlin. Nicht mehr Gesc...
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HRB 123802 B: Einhorn gGmbH, Berlin, Torellstr. 1, 10243 Berlin. Geschäftsführer...
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HRB 123802 B: Einhorn gGmbH, Berlin, Torellstr. 1, 10243 Berlin. Nicht mehr Gesc...
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HRB 123802 B: Einhorn gGmbH, Berlin, Torellstr. 1, 10243 Berlin. Gegenstand: Die...
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HRB 123802 B: Einhorn gGmbH, Berlin, Torellstr. 1, 10243 Berlin. Nicht mehr Gesc...
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HRB 123802 B: Einhorn gGmbH, Berlin, Torellstr. 1, 10243 Berlin. Geschäftsführer...
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Einhorn gGmbH, Berlin, Torellstr. 1, 10243 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer:; ...
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Einhorn gGmbH, Berlin, Torellstr. 1, 10243 Berlin. Geschäftsführer:; 2. Ott, And...
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Einhorn gGmbH, Berlin, Torellstr. 1, 10243 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Ge...
Berichtigungen
Einhorn gGmbH, Berlin, Jablonskistr. 20, 10405 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Ei...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.01.2010 09:22:00
Einhorn gGmbH, Berlin, Jablonskistr. 20, 10405 Berlin. Firma: Einhorn gGmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Jablonskistr. 20, 10405 Berlin Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Gegenstand des Vereins ist die Gewährleistung von Hilfen zur Erziehung und Integration, wie sie im Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfegesetz, in den §§ 27-35 und im Bundessozialhilfegesetz §§ 39 und 40 näher bestimmt sind. Dieser Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) Unterstützung von älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen im Rahmen von sozialer Gruppenarbeit gemäß § 29 SGB VIII, b) Förderung der Verselbstständigung von Kindern und Jugendlichen bei Entwicklungsproblemen unter Einbeziehung des sozialen Umfelds und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie im Rahmen der Erziehungsbeistandschaft/Betreuungshilfe gemäß § 30 SGB VIII, c) Hilfestellung für Familien bei der Bewältigung ihrer Erziehungsaufgaben, bei Alltagsproblemen, bei Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen im Rahmen von sozialpädagogischer Familienhilfe gemäß § 31 SGB VIII, d) Intensive Unterstützung von Jugendlichen und Heranwachsenden zur sozialen Integration und eigenverantwortlichen Lebensführung im Rahmen von intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung gemäß § 35 SGB VIII, e) Hilfestellung für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben im Rahmen der Eingliederungshilfen, f) Eingliederung von Kindern und Jugendlichen mit körperlicher, seelischer und geistiger Behinderung im Rahmen von integrativen Ferienreisen, g) die Auswahl, aufgabenorientierte Qualifikation und Beschäftigung geeigneter sozialpädagogischer Fachkräfte, die Qualitätskontrolle ihrer Arbeit und eine praxisorientierte Auswertung der Hilfen in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Institutionen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:; 1. Dittmar, Klaus, *XX.XX.XXXX, Berlin Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 31.07.2009 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Einhorn mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 19159) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 31.07.2009. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Dittmar, Klaus aus Berlin