Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 123701 B
Firma: Maxxhyp AG
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 123701 B: Maxxhyp AG, Berlin, Kurfürstendamm 119, 10711 Berlin. Nicht mehr V...
Veränderungen
HRB 123701 B: Maxxhyp AG, Berlin, Kurfürstendamm 119, 10711 Berlin. Vertretungsr...
Veränderungen
Maxxhyp AG, Berlin, Kurfürstendamm 119, 10711 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung:...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.12.2009 12:00:00
Maxxhyp AG, Berlin, Hardenbergstr. 19, 10623 Berlin. Firma: Maxxhyp AG Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Hardenbergstr. 19, 10623 Berlin Gegenstand: Die Vermittlung und/oder der Nachweis von Gelegenheiten zum Abschluss von Darlehen sowie alle sonstigen Tätigkeiten nach § 34 c GewO. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand:; 1. Kempe, Kai Marcus, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Aktiengesellschaft; Satzung vom: 18.05.2009 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Maxxhyp AG & Co KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 37053 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 18.05.2009. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Kempe, Kai Marcus aus Berlin