Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 123501 B
Firma: KORA Systemtechnik GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Am Alten Flugplatz 100, 10318 Berlin
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HRB 123501 B: KORA Systemtechnik GmbH, Berlin, Am Alten Flugplatz 100, 10318 Ber...
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HRB 123501 B: KORA Systemtechnik GmbH, Berlin, Straße am Heizhaus 1, 10318 Berli...
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Veröffentlichung vom 30.06.2011 12:00:00
KORA Systemtechnik GmbH, Berlin, Straße am Heizhaus 1, 10318 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 30.000,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.04.2011 ist das Stammkapital zum Zweck der Durchführung der Ausgliederung von der Kora - Kommunikations- und Elektrotechnik, Handels- und Service-Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 34235) um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag abgeändert in § 4 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 14.04.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tag hat die Kora - Kommunikations- und Elektrotechnik, Handels- und Service-Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 34235 B) ihr Vermögen teilweise als Gesamtheit auf die Gesellschaft ausgegliedert. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.; Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag vom 14.04.2011 mit der Kora - Kommunikations- und Elektrotechnik, Handels- und Service-Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 34235 B), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom selben Tag zugestimmt hat. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Veränderungen
KORA Systemtechnik GmbH, Berlin, Straße am Heizhaus 1, 10318 Berlin. Prokura: 2....
Berichtigungen
KORA Systemtechnik GmbH, Berlin, Straße am Heizhaus 1, 10318 Berlin. Prokura: Di...
Neueintragungen
KORA Systemtechnik GmbH, Berlin, Straße am Heizhaus 1, 10318 Berlin. Firma: KORA...