Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 123351 B
Firma: Tunturi Fashion GmbH
Sitz: Berlin
Löschungen
HRB 123351 B: Tunturi Fashion GmbH, Berlin, Wilhelm-Kabus-Straße 46, Haus 12, 10...
Veränderungen
Tunturi Fashion GmbH, Berlin, Wilhelm-Kabus-Straße 46, Haus 12, 10829 Berlin. Si...
Veränderungen
Tunturi Fashion GmbH, Berlin, Naumannstraße 31-85, Haus 12, 10829 Berlin. Prokur...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.12.2009 12:00:00
Tunturi Fashion GmbH, Berlin, Naumannstraße 31-85, Haus 12, 10829 Berlin. Firma: Tunturi Fashion GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Naumannstraße 31-85, Haus 12, 10829 Berlin Gegenstand: Der Handel mit Textilien. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Fehr, Markus Thorsten, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Tunturi Fashion KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 42986 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 12.11.2009. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Fehr, Markus Thorsten aus Berlin