Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 123262 B
Firma: RJVE Beteiligungs GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 123262 B: RJVE Beteiligungs GmbH, Eichenau, Brucker Straße 10, 82223 Eichena...
Veränderungen
HRB 123262 B: RJVE Beteiligungs GmbH, Berlin, Brucker Straße 10, 82223 Eichenau....
Veränderungen
Veröffentlichung vom 16.05.2014 10:28:00
HRB 123262 B: Firma / Name vormals: hdpk Hochschule der populären Künste GmbH, Berlin, Otto-Suhr-Allee 24, 10585 Berlin. Firma: RJVE Beteiligungs GmbH; Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, die Veräußerung sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Adam, Marcus; Geschäftsführer: 5. Veith, Rüdiger J., *XX.XX.XXXX, München; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.04.2014 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand); Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungsplans vom 02.04.2014 Teile ihres Vermögens ("Hochschulbetrieb") zur Neugründung auf die SRH Hochschule der populären Künste GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 158547) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Veith, Rüdiger J. aus München
Veränderungen
hdpk Hochschule der populären Künste GmbH, Berlin, Otto-Suhr-Allee 24, 10585 Ber...
Veränderungen
hdpk Hochschule der populären Künste GmbH, Berlin, Otto-Suhr-Allee 24, 10585 Ber...
Veränderungen
hdpk Hochschule der populären Künste GmbH, Berlin, Otto-Suhr-Allee 24, 10585 Ber...
Veränderungen
hdpk Hochschule der populären Künste GmbH, Berlin, Otto-Suhr-Allee 24, 10585 Ber...
Veränderungen
hdpk Hochschule der populären Künste GmbH, Berlin, Otto-Suhr-Allee 24, 10585 Ber...
Neueintragungen
hdpk Hochschule der populären Künste GmbH, Berlin, Otto-Suhr-Allee 24, 10585 Ber...