Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 122460 B
Firma: Bel Invest Grundbesitz-Verwaltungs GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Friedrichstraße 61, 10117 Berlin
Veränderungen
HRB 122460 B: Bel Invest Grundbesitz-Verwaltungs GmbH, Berlin, Friedrichstraße 6...
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Bel Invest Grundbesitz-Verwaltungs GmbH, Berlin, Friedrichstraße 61, 10117 Berli...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.10.2009 12:00:00
Bel Invest Grundbesitz-Verwaltungs GmbH, Berlin, Alte Schönhauser Str. 33/34, 10115 Berlin. Firma: Bel Invest Grundbesitz-Verwaltungs GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Alte Schönhauser Str. 33/34, 10115 Berlin Gegenstand: Der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten zum Zwecke der Erzielung von Vermietungseinnahmen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.001,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Widmann, Maximilian Matthias Beltrame, *XX.XX.XXXX, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 28.09.2009 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Bel Invest Immobilien GmbH & Co. Grundbesitz-Verwaltungs KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 38473 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 28.09.2009. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..