Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 122388 B
Firma: Argus Immobilienkonzepte GmbH
Sitz: Blankenfelde-Mahlow
Adresse: Marktplatz 3, 15831 Blankenfelde-Mahlow
Veränderungen
Argus Immobilienkonzepte GmbH, Blankenfelde-Mahlow, Marktplatz 3, 15831 Blankenf...
Berichtigungen
Argus Immobilienkonzepte GmbH, Berlin, Marktplatz 3, 15831 Blankenfelde-Mahlow. ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.10.2009 12:00:00
Argus Immobilienkonzepte GmbH, Berlin, Marktplatz 3, 15831 Blankenfelde-Mahlow. Firma: Argus Immobilienkonzepte GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Marktplatz 3, 15831 Blankenfelde-Mahlow Gegenstand: Die Übernahme der persönlichen Haftung in der Argus Immobilienkonzepte GmbH & Co. Deutschland KG mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRA 37440 B). Stamm- bzw. Grundkapital: 51.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Dittlow, Ralf, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 04.09.2009 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Argus Immobilienkonzepte AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 99169 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 04.09.2009. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Dittlow, Ralf aus Berlin