Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 121725 B
Firma: Titelvision GmbH
Sitz: Berlin
Löschungen
HRB 121725 B: Titelvision GmbH, Berlin, Saarbrücker Straße 19, 10405 Berlin. Rec...
Veränderungen
HRB 121725 B: Titelvision GmbH, Berlin, Saarbrücker Straße 19, 10405 Berlin. Sit...
Veränderungen
Titelvision GmbH, Berlin, Straße am Flugplatz 6A, 12487 Berlin. Sitz / Zweignied...
Veränderungen
Titelvision GmbH, Berlin, Flugplatz 6A, 12487 Berlin. ; Titelvision GmbH; Geschä...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.09.2009 12:00:00
Titelwerk GmbH, Berlin, Ebereschenallee 7, 14050 Berlin. Firma: Titelwerk GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Ebereschenallee 7, 14050 Berlin Gegenstand: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich audiovisueller Medien. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Dr. Dreyer, Christoph, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Kellershof, Guido, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 06.08.2009 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Titelwerk OHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 42931) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 06.08.2009. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Dr. Dreyer, Christoph aus Berlin,
Kellershof, Guido aus Berlin