Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 120976 B
Firma: TZR3 GmbH
Sitz: Berlin
Löschungen
TZR3 GmbH, Berlin, Hohenbusch-Markt 1, 01108 Dresden. Vertretungsregelung: Ist e...
Veränderungen
TZR3 GmbH, Berlin, Hohenbusch-Markt 1, 01108 Dresden. Nicht mehr Geschäftsführer...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.07.2009 12:00:00
TZR3 GmbH, BerlinHohenbusch-Markt 1, 01108 Dresden. Firma: TZR3 GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Hohenbusch-Markt 1, 01108 Dresden Gegenstand: Der Erwerb von Beteiligungen und Grundbesitz sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Kettner, Nicholas, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 01.07.2009 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der TZR3 GmbH & Co. oHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 42740) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 01.07.2009. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Kettner, Nicholas aus Berlin