Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 120673 B
Firma: Prinzregent Immobilien-Management Berlin GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Kaiserstraße 111, 12105 Berlin
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HRB 120673 B: Prinzregent Immobilien-Management Berlin GmbH, Berlin, Kaiserstraß...
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HRB 120673 B: Prinzregent Immobilien-Management Berlin GmbH, Berlin, Kaiserstraß...
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HRB 120673 B: Prinzregent Immobilien-Management Berlin GmbH, Berlin, Neue Grünst...
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Prinzregent Immobilien-Management Berlin GmbH, Berlin, Alte Jakobstraße 85/86, 1...
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Prinzregent Immobilien-Management Berlin GmbH, Berlin, Alte Jakobstraße 85/86, 1...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.07.2009 12:00:00
Prinzregent Immobilien-Management Berlin GmbH, BerlinAlte Jakobstraße 85/86, 10179 Berlin. Firma: Prinzregent Immobilien-Management Berlin GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Alte Jakobstraße 85/86, 10179 Berlin Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Verwaltung und Verwertung fremden Vermögens, insbesondere von in Berlin gelegenen Immobilien aller Art. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Lang-Briessmann, Stefan, *XX.XX.XXXX, Oberhaching; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 14.05.2009 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit der Prinzregent Immobilien-Management GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 41456) auf Grund des Spaltungsplans vom 14.05.2009 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Spaltung in das Handelsregister des Sitzes der Gesellschaft, dessen Gläubiger sie sind, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können und glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird ( 125 UmwG i.V.m. § 22 UmwG)..Personen: Lang-Briessmann, Stefan aus Oberhaching