Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 120621 B
Firma: dis4com GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Dernburgstr. 59, 14057 Berlin
Löschungen von Amts wegen
Folgende Gesellschaften wurden gelöscht: dis4com GmbH, Berlin, Dernburgstr. 59, ...
Veränderungen
dis4com GmbH, Berlin, Dernburgstr. 59, 14057 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer:...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.07.2009 12:00:00
dis4com GmbH, BerlinDernburgstr. 59, 14057 Berlin. Firma: dis4com GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Dernburgstr. 59, 14057 Berlin Gegenstand: Der Vertrieb von Telekommunikationsverträgen für Verbraucher und Geschäftskunden sowie der Betrieb von Call-Centern einschließlich in diesem Zusammenhang notwendiger Nebengeschäfte. Stamm- bzw. Grundkapital: 100.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Ekiz, Adnan, *XX.XX.XXXX, Berlin; Geschäftsführer:; 2. Gansert, Thomas, *XX.XX.XXXX, Berlin; Geschäftsführer:; 3. Jelicic, Sasa, *XX.XX.XXXX, Berlin Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 11.05.2009 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der dis4com AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 111599) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 11.05.2009. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Ekiz, Adnan aus Berlin,
Gansert, Thomas aus Berlin,
Jelicic, Sasa aus Berlin