Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 120582 B
Firma: Interlift GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
Interlift GmbH, Berlin, Hubertusallee 12, 14193 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die V...
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Interlift GmbH, Berlin, Hubertusallee 12, 14193 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die G...
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Interlift GmbH, Berlin, Hubertusallee 12, 14193 Berlin. Sitz / Zweigniederlassun...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.07.2009 12:00:00
Interlift GmbH, BerlinNachtalbenweg 61, 13088 Berlin. Firma: Interlift GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Nachtalbenweg 61, 13088 Berlin Gegenstand: Der Erwerb, das Management und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen und alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Stamm- bzw. Grundkapital: 51.200,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Büttner, Jochen, *XX.XX.XXXX, Halle; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 28.01.2009; mit Änderung vom 03.06.2009 in § 3 (Stammkapital), § 15 (Gründungsaufwand). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Interlift AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 92562 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 28.01.2009. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Büttner, Jochen aus Halle