Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 118054 B
Firma: Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) GmbH
Sitz: Berlin
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HRB 118054 B: Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) gGmbH, Ber...
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HRB 118054 B: Firma / Name vormals: Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für...
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Veröffentlichung vom 16.12.2016 13:37:00
HRB 118054 B: Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) GmbH, Berlin, Neue Promenade 6, 10178 Berlin. Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist wissenschaftliche Forschung im Bereich Integration und Migration, begleitende und bewertende Beobachtung der Entwicklung von Integration und Migration (Zu- und Abwanderung), handlungsorientierte Politikberatung und kritische Politikbegleitung im Bereich von Integrationsförderung uncl Migrationssteuerung sowie Erfolgskontrolle und Evaluation entsprechender Maßnahmen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, clie dem Zweck der Gesellschaft zu dienen geeignet sind. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung von Wissenschaft und Forschung durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Körperschaft des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften (§58 Nr. 1 AO); Zweck der Gesellschaft ist ferner, ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuzuwenden (§58 Nr. 2 AO). Zur unmittelbaren Erfüllung ihres Gesellschaftszwecks kann sich die Gesellschaft natürlicher Personen oder Körperschaften als Hilfspersonen irn Sinne von § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere durch Einrichtung eines Sachverständigengremiums verwirklicht, dessen Mitglieder durch herausragende Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Integration uncl Migration ausgewiesen sind (Näheres siehe unten § 8). Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.12.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital, Stammeinlagen), 4 (Geschäftsführung), 5 (Gesellschafterversammlung), 6 (Gesellschafterbeschlüsse), 7 (Kuratorium), 8 (Sachverständigengremium) 11 (nunmehr: Jahresabschluss, Lagebericht, Mittelverwendung) und 12 (nunmehr: Auflösung).Veränderungen
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