Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 117786 B
Firma: World Precision Instruments Germany GmbH
Sitz: Friedberg
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HRB 117786 B: World Precision Instruments Germany GmbH, Friedberg, Zossener Str....
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HRB 117786 B: World Precision Instruments Germany GmbH, Berlin, Zossener Str. 55...
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HRB 117786 B: World Precision Instruments Germany GmbH, Berlin, Zossener Str. 55...
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World Precision Instruments Germany GmbH, Berlin, Zossener Str. 55-58, 10961 Ber...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 10.02.2009 12:00:00
World Precision Instruments Germany GmbH, BerlinLiegnitzer Straße 15, 10999 Berlin. Firma: World Precision Instruments Germany GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Liegnitzer Straße 15, 10999 Berlin Gegenstand: Der Verkauf und die Unterstützung von wissenschaftlichen Forschungsgeräten. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Eisermann, Klaus, *XX.XX.XXXX, Borgsdorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 15.10.2008 Rechtsverhaeltnis: Die Geselschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma WPI Harry Fein Berlin e.K. vom Inhaber Harry Fein geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 41590) aus seinem Vermögen gemäß Ausgliederungsplan vom 15.10.2008. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Eisermann, Klaus aus Borgsdorf