Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 117051 B
Firma: WELLING - Bildungsinstitut GmbH
Sitz: Berlin
Löschungen
WELLING - Bildungsinstitut GmbH, Berlin, Alt-Blankenberg 1 A, 13129 Berlin. Rech...
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WELLING - Bildungsinstitut GmbH, Berlin, Alt-Blankenberg 1 A, 13129 Berlin. Ände...
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Veröffentlichung vom 09.08.2010 12:00:00
AWH Aus- und Weiterbildungsholding GmbH, Berlin, Alt-Blankenberg 1 A, 13129 Berlin. Firma: WELLING - Bildungsinstitut GmbH Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist Beratung und Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der beruflichen Erstausbildung, Umschulung und sonstiger Fortbildung und Qualifizierung sowie die Einrichtung, Verwaltung und der Betrieb von Schulungsstätten einschließlich der Durchführung von Nebengeschäften aller Art, die diesem Geschäftsbetrieb dienen. Geschäftsführer:; 4. Schiller, Bernd, *XX.XX.XXXX, Altslandsberg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 5. Wegener, Kirsten, geb. Sturz, *XX.XX.XXXX, Halver; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.06.2010 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst, insbesondere geändert in § 1 (Firma). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.06.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage sind die a) Benedict Sprachenschule R. Welling GmbH (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 3440), b) Wirtschafts- und Sprachenschule R. Welling Magdeburg GmbH (Amtsgericht Stendal, HRB 102946), c) Wirtschaftsschule R. Welling GmbH (Amtsgericht Neuss, HRB 4017), d) Wirtschafts- und Sprachenschule R. Welling Neubrandenburg GmbH (Amtsgericht Neubrandenburg, HRB 845) und e) Wirtschafts- und Sprachenschule R. Welling Cottbus GmbH (Amtsgericht Cottbus zu HRB 868 CB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Schiller, Bernd aus Altslandsberg,
Wegener, Kirsten, geb. Sturz aus HalverVeränderungen
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