Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 117023 B
Firma: TBM Treuhandgesellschaft Berlin Mitte mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Sitz: Berlin
Veränderungen
Veröffentlichung vom 22.06.2021 10:40:00
HRB 117023 B: Firma / Name vormals: TBM Treuhandgesellschaft Berlin Mitte mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, Bernburger Straße 30/31, 10963 Berlin. Firma: TBM Treuhandgesellschaft Berlin Mitte mbH Steuerberatungsgesellschaft; Gegenstand: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG, einschließlich der Treuhandtätigkeit, insbesondere die in § 39 der Berufsordnung der Steuerberater (BOStB) genannten Treuhandtätigkeiten, sowie die Übernahme der Komplementärstellung/ Geschäftsführung bei der Dr. Freyer, Wuttke & Collegen GMBH & CO. KG Steuerberatungsgesellschaft, deren Zweck ist (a) die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG, einschließlich der Treuhandtätigkeit, insbesondere die in § 39 der Berufsordnung der Steuerberater (BOStB) genannten Treuhandtätigkeiten. (b) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. (c) Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Oıt der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. (d) Die Gesellschaft ist auch berechtigt, den Betrieb oder Teile ihres Betriebes an nahe stehende Unternehmen zu verpachten oder in sonstiger Weise zur Nutzung zu übeıtassen und Betriebe mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand ganz oder teilweise zu pachten. (e) lm Übrigen ist die Gesellschaft befugt, alle Geschäfte durchzuführen oder Maßnahmen vorzunehmen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an gleichartigen oder ähnlichen Untemehmen zu beteiligen und Organschaftsverhältnisse einzugehen. (2) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. (3) Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. (4) Die Gesellschaft ist auch berechtigt, den Betrieb oder Teile ihres Betriebes an nahe stehende Unternehmen zu verpachten oder in sonstiger Weise zur Nutzung zu überlassen und Betriebe mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand ganz oder teilweise zu pachten. (5) lm Übrigen ist die Gesellschaft befugt, alle Geschäfte durchzuführen oder Maßnahmen vorzunehmen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen und Organschaftsverhältnisse einzugehen. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.06.2021 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.Veränderungen
TBM Treuhandgesellschaft Berlin Mitte mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuer...
Veränderungen
TBM Treuhandgesellschaft Berlin Mitte mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuer...
Neueintragungen
TBM Treuhandgesellschaft Berlin Mitte mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuer...