Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 116637 B
Firma: Aupeo GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Friedrichstraße 154, 10117 Berlin
Löschungen
HRB 116637 B: Aupeo GmbH, Berlin, Friedrichstraße 154, 10117 Berlin. Rechtsverha...
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Vorgänge ohne Eintragung
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HRB 116637 B: Aupeo GmbH, Berlin, Friedrichstraße 154, 10117 Berlin. Nicht mehr ...
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HRB 116637 B: Aupeo GmbH, Berlin, Friedrichstraße 154, 10117 Berlin. Geschäftsfü...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 06.06.2014 08:37:00
HRB 116637 B: Aupeo GmbH, Berlin, Friedrichstraße 154, 10117 Berlin. Es ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes betreffend die grenzüberschreitende Verschmelzung der Gesellschaft mit der Aupeo ltd gemäß §§ 122 a ff. UmwG zum Handelsregister eingereicht worden, der folgende Angaben enthält: 1. Rechtsform, Firma und Sitz und Register der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, §122d S. 2 Nr.2 und 3 UmwG, Art.6 Abs.2a), 2 b) Verschmelzungsrichtlinie: a) Die Aupeo GmbH, mit dem Sitz in Berlin, Deutschland, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, errichtet und bestehend nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland als Übernehmende Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 116637; b) b) Die Aupeo Ltd., mit Sitz in London, England, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, errichtet und bestehend nach den Gesetzen von England und Wales als Übertragende Gesellschaft; eingetragen im Companies House of England and Wales unter Registernummer 05702021 2.einen Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können, §122d S. 2 Nr. 4 UmwG, Art. 6 Abs. 2 c) Verschmelzungsrichtlinie: Für die Aupeo GmbH: Die Rechte der Gläubiger der Übernehmenden Gesellschaft ergeben sich aus §122 a Abs. 2 i.V. m. §22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Aupeo GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Aupeo GmbH nach § 122 a Abs.2 i. V. rn. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Aupeo GmbH gem. §122 a Abs. 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. §22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherungsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Aupeo GmbH unter deren Geschäftsanschrift, Aupeo GmbH Friedrichstraße 154, 10117 Berlin Deutschland/ Germany geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Aupeo GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden. Die Übernehmende Gesellschaft ist eine 1oo%-ige Tochter der Panasonic Corporation of North America, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika, so dass Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen. Für die Aupeo Ltd.: Auf die Gläubiger der Übertragenden Gesellschaft finden § 11 der Regulations Anwendung, der sich auf das Recht des Gerichts bezieht, auf Antrag der Übertragenden Gesellschaft oder eines ihrer Gläubiger, eine Gläubigerversammlung einzuberufen sowie §§ 14, 15 der Regulations Anwendung, die die Dokumente festlegen, die in einer derartigen Versammlung zur Verfügung gestellt und ausgegeben werden müssen. Unter der nachfolgenden Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden: Aupeo Ltd. 10-18 Union Street, London, SE1 1 SZ England Die Übertragende Gesellschaft ist eine 100%-ige Tochter der übernehmenden Gesellschaft, so dass Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen.Veränderungen
HRB 116637 B: Aupeo GmbH, Berlin, Friedrichstraße 154, 10117 Berlin. Rechtsform:...
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Aupeo GmbH, Berlin, Friedrichstraße 154, 10117 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführe...
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Aupeo GmbH, Berlin, Friedrichstraße 154, 10117 Berlin. Gegenstand: Die Entwicklu...
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Aupeo GmbH, Berlin, Friedrichstraße 154, 10117 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung...
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Aupeo GmbH, Berlin, Alexanderstraße 7, 10178 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 1...
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Aupeo GmbH, BerlinAlexanderstraße 7, 10178 Berlin. Firma: Aupeo GmbH Sitz / Zwei...